Dienstleister der Vieh- und Fleischwirtschaft
Unsere Aufgabe ist eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung
von tierischen Nebenprodukten unter Beachtung der VO (EG) 1774 / 2002 um Gefahren
für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen.
Welche tierischen Nebenprodukte sind dies?
Tierische Nebenprodukte aller Kategorien, Speisereste
und Lebensmittel tierischen Ursprungs von Fleisch verarbeitenden Betrieben
aller Art und Falltiere aus der landwirtschaftlichen und privaten Tierhaltung.
Die VO (EG) 1774 / 2002 hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:
- Material der Kategorie 1,
z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen von TSE- verdächtigen
Rindern, Schafen und Ziegen, landwirtschaftliche Nutztiere die SRM enthalten,
Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen
- Material der Kategorie 2,
z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete,
gefallene Schweine und Geflügel
- Material der Kategorie 3,
z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile,
die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt
sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren
ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit