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Sammlung, Umschlag und Transport
Für Materialien der Kategorie 1 und 2 nach der VO (EG) 1774/2002 besteht der gesetzliche Auftrag für eine lückenlose Entsorgung. Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und Falltiere müssen schnell unschädlich beseitigt und verwertet werden, damit die Gesundheit der Menschen und der Tierbestände nicht gefährdet werden. Ohne diese Entsorgung wären eine Schlachtindustrie und eine moderne Tierhaltung nicht denkbar.
Mit unserem eigenen Fuhrpark und mit beauftragten Unternehmen werden die tierischen Nebenprodukte eingesammelt und direkt oder über unsere Zwischenbehandlungsbetriebe Karlsruhe und Schwäbisch Hall-Sulzdorf zu Verarbeitungsbetrieben transportiert. Dies geschieht mit geschlossenen und flüssigkeitsdichten Fahrzeugen, die nach der Entleerung gereinigt und desinfiziert wieder die jeweiligen Zwischenbehandlungs- oder Verarbeitungsbetriebe verlassen.
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Lieferant für Tierisches Eiweiß
Das im Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2 hergestellte Produkt findet nach dem Fütterungsverbot von tierischem Eiweiß an Nutztiere folgende Verwendung:
Foto Tierisches Eiweiß als Org. NP-Dünger


Produkt Tierfett
Auch tierisches Fett darf in Deutschland nicht zu Futterzwecken eingesetzt werden. Kategorie 2 wird für technische Produkte und/oder zur Energiegewinnung oder zur Herstellung von Biodiesel verwendet.
Tierfett, Kategorie 2
FFA Basis 15 %,
Verseifbarkeit Basis 97 %
Nicht für die Verfütterung !
Foto Tierfett